Warum die FSK zu den Uniwahlen antritt
An fast allen Fachbereichen haben die Studierenden unabhängige Fachschaften gebildet, die die studentische Interessenvertretung am Fachbereich wahrnehmen. Diese entsprechen nicht den im Landeshochschulgesetz (LHG) vorgesehenen "Fachschaften". Die "Fachschaften" des LHG sind lediglich beratende Ausschüsse der Fakultätsräte, gebildet aus den studentischen VertreterInnen in den Fakultätsräten. Die unabhängigen Fachschaften haben sich zur Fachschaftskonferenz (FSK) zusammen geschlossen. Sie nimmt fachbereichsübergreifende Aufgaben wahr. Hierzu gibt neben den FSK-Sitzungen verschiedene Referate und Arbeitskreise.
Die Delegierten der Fachschaftskonferenz wollen in den Gremien Eure Interessen vertreten, die in den unabhängigen Fachschaften, der Fachschaftskonferenz oder ihren Referaten und Arbeitskreisen mit Euch erarbeitet werden. Weil der "AStA" und die offiziellen Fachschaften mit ihren nach dem Landehochschulgesetzt kaum vorhandenen Befugnissen keine Vertretung sind, müssen die Studierenden ihre umfassenden Ziele und Vorstellungen auf anderen Wegen und in unabhängigen Strukturen erarbeiten. Um diese unabhängigen Strukturen zu stärken und zugleich die Ergebnisse ihrer Arbeit in die Unigremien einzubringen, tritt die FSK zu den Wahlen an.
Die FSK lehnt die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg ab und setzt sich für eine gesetzliche Neureglung ein. Sie bleibt aber nicht bei diesen Forderungen stehen, sondern praktiziert bereits jetzt Elemente dessen, was sie fordert. So zeigt sie, dass Mitbestimmung von der Fachbereichsebene an machbar ist und dass nur die Anbindung an die Fachbereiche eine effektive Gremienarbeit erlaubt.
Wählt die FSK-Liste und nehmt Eure Mitwirkungsmöglichkeiten in den unabhängigen Fachschaften wahr!









