Aktuelles
BAföG ja oder nein? Wie und wo? Lest dazu die Große BAföG-Liste!
24.02.2010 - Weniger BAföG für Bachelor!
Die erste Kohorte von Studierenden in den Bachelor-Studiengängen nähert sich den Prüfungen und nun werden die Mängel der Studienstrukturreform deutlich. Überfrachtete Curricula machen einen Abschluß des Studiums in den vorgeschriebenen 6 Semestern unmöglich (noch dazu MUSS 2/3 aller Studierenden nebenher arbeiten!)- hingegen ist die Förderungshöchstdauer für BAföG an diese (Regel-)Studienzeit gebunden (festgelegt in den jeweiligen Studienordnungen). Ausbaden müssen das nun all die Kommilitoninnen und Kommilitonen, welche auf diese Förderung angewiesen sind und nun kurz vor Studienende ohne Geld dastehen und damit in ihrer Existenz bedroht sind!
Das hiesige BAföG-Amt wird hierbei nichts machen (können). Die dortigen Sachbearbeiter agieren wenn überhaupt nur im Rahmen der aus dem Berufsausbildungsförderungsgesetz abgeleiteten Verwaltungsvorschriften und werden eiskalt eine weitere Förderung ablehnen (müssen). Es gibt aber weiterführende Förderungsmöglichkeiten, insbesondere bei nicht zu vertretenden Verzögerungsgründen! Das BAföG-Amt gibt hierzu aber leider nicht immer positive Auskünfte; es entscheidet oft restriktiv zu Lasten der Studierenden (und macht auch Fehler). Laßt euch deshalb vom Rechtsanwalt beraten oder kommt in die Sprechstunde des Sozialreferates!
Und wer hat das verschuldet? Trotz unserer Bemühungen: der Fachschaften in den Instituten, sowie uns studentischen Mitgliedern in den Studienkommissionen, Fakultätsräten, schließlich im SAL (Senatsausschuss für Lehre) und Senat; aufgrund der uns durch das Landeshochschulgesetz (LHG) gebundenen Hände (keine Mitbestimmung, kein Stimmrecht, oder Mehrheit der Professoren) war es uns nicht immer möglich, die Einführung von (Bachelor-/Master-)Studiengängen zu verhindern bzw. abzuändern, die unserer Einschätzung nach als sehr schwer oder gar unstudierbar galten. Anders gesagt: unsere Bedenken stießen auf taube Ohren und wurden bzw. werden häufig mit dem Zeitargument vom Tisch gewischt (: "Der Bachelor/Master soll im kommenden Wintersemester starten, wir müssen das jetzt verabschieden!"). In der Folge haben wir es seit der Einführung solcher Studiengänge ständig mit "Änderungen von Prüfungs- und/oder Studienordnungen" zu tun, ganz so wie wenn Automobilfirmen ihre Fahrzeuge wegen Prdouktionsmängel zurückrufen müssen.
Wir versuchen dies v.a. im SAL zur Sprache zu bringen, aber dafür wäre eine Art "Kummerkasten" hilfreich: Habt ihr zeitliche Probleme mit dem Studium? Dann schreibt uns (fsk@urz.uni-heidelberg.de)! Bei zusätzlichen, privaten oder BAföG-Problemen kontaktiert das Sozialreferat (soziales@urz.uni-heidelberg.de)!
30.01.2010 - BAföG auch für im Ausland lebende Deutsche
Am 28. Januar 2010 hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden, daß auch ein Studierender, der schon vor dem Studium auf Dauer im Ausland gelebt hat, ein Anrecht auf Auslands-BAföG hat.
Die Richter orientierten sich an einem zurückliegenden Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2007), wonach die bisherige Regelung die Freizügigkeit der Unionsbürger in unzulässiger Weise einschränke. Das BAfög-Amt hatte dem Studierenden das Auslands-BAföG mit der Begründung verweigert, daß man nur mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland einen Anspruch auf solches hätte.
Dem Widersprach das VG und führte aus, daß nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof ein Mitgliedsstaat im Rahmen seines Ausbildungsförderungssystems dafür Sorge zu tragen habe, daß die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränkt wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, d.h. die nächsthöhere Instanz kann anders entscheiden. Aufgrund der klaren Begründung des Verwaltungsgerichts aber, gehen alle Beteiligten davon aus, daß die höhere Instanz nicht anders entscheiden wird und überdies das Bundesministerium im Zuge der nächsten Gesetzesänderung (BAföG-Novelle im Herbst 2010) diesen Sachverhalt mit aufnehmen wird.
Der Europäische Gerichtshof hatte 2007 entschieden, daß im Rahmen von Ausbildungsförderungssystemen ein Studium auch vollständig im Ausland absolviert werden kann und entsprechend zu fördern ist. Zum damaligen Zeitpunkt erlaubte das BAföG ein Auslandsstudium nur im Umfang von einem Jahr.
(Notiz: Aktenkennzeichen Az. 6 K 2465/08)









