Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg: bald StuRa
Suche
Typo3 | Intern
Gebrauchte Bücher in Heidelberg suchen:
Autor, Titel oder ISBN eingeben unifloh.de >>
Die FSK ist unter anderem Mit­glied im bundesweiten stu­den­ti­schen Dachverband fzs, in der LAK (Lan­des­Asten­Kon­fe­renz BaWü), im ABS (Aktions­bündnis gegen Studien­gebühren), im VSB (Verein für studentische Belange), im bpm (Bünd­nis für Politik- und Meinungs­freiheit) und im bas (Bundesverband ausländischer Studierender).

Die große BAföG-Liste

Soll ich BAföG beantragen?

JA! Ob Du anspruchsberechtigt bist, läßt sich nur schätzen. Vom BAföG sind 50% Zuschuß, die andere Hälfte zinsloses Darlehen. Zurückzuzahlen frühestens 3 Jahre nach Studienabschluß, aber nur ab einer bestimmter Einkommenshöhe. Rückzahlungsaufschub ist jederzeit ohne Nachteile möglich!

Wieviel gibt es und wie lange und ab wann?

Maximal 648€ (ohne Kind, abhängig von Miet(e)verhältnis, Einkommen der Eltern, eigenes Vermögen, Krankenversicherung, Geschwister, etc.)

Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit (Bachelor und konsekutiver Master = 6 + 4, aber es gibt fachspezifische Ausnahmen), Anspruchszeit zählt ab Immatrikulation und ist nicht aufsparbar! Auszahlung wenn Bescheid ergangen, bei dringender Bedürftigkeit ggf. Vorschuß (in voller BAföG-Höhe, der hinterher verrechnet wird).

Wo und bis wann muß ich den Antrag stellen?

Beim BAföG-Amt des Studentenwerks (Marstallhof 3, Mo.-Fr. 8 – 18 Uhr). Kurzberatung im NF Mo. – Do. 10.00 - 17.00 Uhr, Fr. 10.00 - 15.00 Uhr

Sobald man die Immatrikulationsbescheinigung hat, denn BAföG gibt es erst vom Antragstag an!

Was muß ich beim Antrag beachten beachten?

Antrag so früh als möglich stellen, weil derzeit lange Bearbeitungszeiten. Am besten vollständig, dann geht’s schneller. Ansonsten gilt: lieber schnell beantragen und Papiere nachreichen! Wahrheitsgemäße Angaben machen, Amt kann Finanzdaten prüfen!

BAföG und nun? Was sonst noch zu beachten wäre.

Man muß nach dem  4. Fachsemester seine Studienleistungen bescheinigen lassen!

Familiäre und persönliche wirtschaftliche Veränderungen immer sofort melden (Schwester/Bruder in Ausbildung/Arbeit, Arbeitslosigkeit, etc.)

Es gibt auch Auslands-BAföG und viele sonstige Ausnahmen, zu denen man sich am besten beraten läßt! Es kann sich lohnen!

Zuverdienst bis maximal 4.800€ brutto im Jahr oder 400€ im Monat (mit vielen Ausnahmen).

Abschließend: Nutzt die Sprechstunde des Sozialreferates der FSK (Mi. + Fr. 11 – 13 Uhr). Wir helfen Euch beim Antrag, erklären Ausnahmen, geben Tips (um spätere Probleme zu vermeiden, bei denen wir natürlich auch helfen).