Exmatrikulation und Prüfungsangelegenheiten
Folgende Ausführungen beinhalten eine erste Übersicht zu Fragen der Exmatrikulation, sowie zu Studien- und Prüfungsproblemen, welche im schlimmsten Fall die Exmatrikulation (mit weiteren Folgen) nach sich zieht.
Inhalt
- Exmatrikulation (allgemein)
- Exmatrikulation (speziell)
Exmatrikulation (allgemein)
Es gibt zwei Möglichkeiten exmatrikuliert zu werden: a) durch Antrag und b) von Amts wegen.
A) Bei der Exmatrikulation per Antrag muß man ein Formular ausfüllen; erhältlich im Studierendensekretariat oder in der Universitätsbibliothek. Diese Exmatrikulation ist nur fristgemäß möglich, und zwar von Beginn der Rückmeldefrist bis zum Ende der Immatrikulationsfrist und erfordert einen Entlastungsvermerk der Bibliothek(en), daß keine Bücher entliehen und/oder Gebühren ausstehen. Darüber hinaus sind Gründe anzugeben, ggf. frankierte Briefumschläge und Bescheinigungen (bspw. bei Hochschulortwechsel). Es handelt sich also um einen mit gewissen Aufwand verbundenen bürokratischen Akt.
Wichtig ist dieser Akt insbesondere dann, wenn ihr bereits bezahlte Rückmelde- und Studiengebühren (teils-)rückerstattet haben wollt.
B) Exmatrikulation von Amts wegen bedeutet, daß diese in Bezug auf gesetzliche Regelungen erfolgt. Dies betrifft bestimmte Punkte:
- eine Abschlußprüfung wurde endgültig nicht bestanden, [daraus folgt oft:]
- der Prüfungsanspruch für den aktuellen Studiengang besteht nicht mehr und es wurde keine Umschreibung vorgenommen,
- die Rückmeldegebühren wurden nicht geleistet,
- neben dem Studium wird über das erlaubte Maß von 20 Stunden/Woche hinaus einer Berufstätigkeit oder einer Ausbildung nachgegangen,
- bei internationalen Studierenden liegt kein Visum (mehr) vor, das zu einem Studium berechtigt
Hier ist kein Formular auszufüllen! Wer also exmatrikuliert werden will, braucht lediglich die Gebühren nicht zu überweisen. Die anderen Punkte sind natürlich eher dramatisch, und werden demnächst an dieser Stelle genauer erläutert. Sollte euch einer der obigen Punkte betreffen, dann meldet euch schleunigst bei uns, damit wir ggf. die Exmatrikulation verhindert können bzw. die richtigen Ansprechpartner vermitteln können, falls sich derartiges andeutet!
Ob und wie das Studierendensekretariat die entsprechenden Informationen sammelt bzw. übermittelt bekommt, damit die entsprechenden Studierenden (zwangs-)exmatrikuliert werden (können), liegt derzeit im dunkeln. Informationen seitens der Universität findet ihr hier.
Exmatrikulation (speziell)
in Arbeit...









